Ein Rentner ist angeklagt, in einer öffentlichen Bedürfnisanstalt
eine Schmähung Hitlers an die Wand gekritzelt zu haben. Der
Untersuchungsrichter versucht mit allen Mitteln, den Mann zu der
Erklärung zu veranlassen, er habe die Aufschrift aus emotionellen
Gründen im Affekt verfaßt und sei homosexuell. Der Mann wehrt sich, ist
jedoch den Verhörmethoden letzten Endes nicht gewachsen und bricht
schließlich zusammen. |